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Was ist eine Zinnfigur?

Kühn Zinnfiguren

- kleine Kunstwerke von Hand modelliert

Manchem wird Hans-Christian Andersens Märchen vom standhaften Zinnsoldaten einfallen. Doch erstens soll es hier nicht um Militärmotive gehen und zweitens wollen wir den Begriff „Zinnfigur“ ziemlich weit fassen. Denn außer Einzelfiguren sind damit auch alle flachgegossenen, ein- oder beidseitig modellierten Zinnarbeiten gemeint.

Zinnfiguren haben eine jahrhundertealte Geschichte. Schon im Altertum waren Zinnminiaturen in Flachrelief bekannt. Im Mittelalter war einseitig gegossener Reliefschmuck als Pilgerzeichen für Wallfahrer weit verbreitet. Ein Vorläufer der heutigen Souvenirs sozusagen.

Aus diesen Anfängen entwickelte sich im Laufe der Zeit eine handwerkliche Erzeugung von militärischen, aber auch vielen zivilen Motiven, wie Kinderspielzeug und Schmuckwaren. Zinn, damals wie heute ein wertvolles Material, lieferten die weltweit gelegenen Bergwerke der großen Handelshäuser, insbesondere der Augsburger Kaufmannsfamilien Fugger und Welser.

Im 17. Jahrhundert gingen Kleinzinnartikel aus süddeutschen Produktionsstätten in viele Länder. Man fertigte Ritter- und Landsknechtfiguren, komplette Ausstattungen von Puppenhäusern und Miniaturen aller erdenklichen Gegenstände des täglichen Bedarfs.

Heute gibt es nur noch wenige Hersteller. In der Tradition historischer Motive entwerfen und gestalten Künstler und Designer des Kühn-Teams immer neue Zinnfiguren. Ob als Wandschmuck, Osterschmuck, Tischdekoration, Christbaumbehang oder individuelle Geschenke für gute Freunde - eine große Zahl von Liebhabern und Kennern in aller Welt schätzen den Charme und die Gediegenheit dieser handgearbeiteten Zinnfiguren.

Wie meist bei Raritäten wurden Zinnfiguren zu allen Zeiten zum Sammelgegenstand. Die traditionellen Motive und deren detailgenaue Darstellung faszinieren den Sammler. Er freut sich über den bleibenden, oft auch steigenden Wert seiner Kollektion.

Viele Zinnarbeiten aus früherer Zeit sind heute unerreichbare Museumsstücke. Ob man selbst sammelt oder anderen damit eine Freude macht, gute Zinnfiguren sind die Raritäten und Erbstücke von morgen.

Was macht die Zinnfigur zur Zinnfigur?

Die Definition des Begriffs "Zinnfigur" ergibt sich aus der Richtlinie RAL RG-683. Diese wurde mit dem Ziel eines lauteren Wettbewerbs und zum Nutzen des Verbrauchers vom unabhängigen Deutschen Institut zur Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. erstellt. Neben Institutionen wie dem Deutschen Handwerkskammertag, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, dem Bundesverband Metall, der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, dem Bundesinnungsverband der Graveure u. a. haben auch bedeutende Branchenverbände der RAL-RG 683 als Unterzeichner zugestimmt. Darunter die Landesinnung des Zinngießer-Handwerks für Bayern und Baden-Württemberg, bzw. dessen Rechtsnachfolger, der Bundesverband des deutschen Zinngießerhandwerks e. V.

Gemäß RAL-RG 683 (Stand: Mai 2010) dürfen Figuren mit einem Gewichtsanteil von mindestens 90% Zinn als "Zinnfiguren" bezeichnet werden. Figuren unter 90% Zinnanteil dürfen nicht als "Zinnfiguren", sondern lediglich als "aus Zinnlegierung" bezeichnet werden. Der Begriff "Zinnfigur" garantiert dem Käufer und Sammler damit sowohl einen hohen Qualitätsstandard als auch die Unbedenklichkeit des verwendeten Materials.

Als weiterer Standard hat sich die Norm DIN EN 611-1 etabliert, die die Zusammensetzung von Zinnlegierungen für die Verwendung als Lebensmittelgefäße regelt. Auch hier wird ein hoher Zinnanteil und niedrige Grenzwerte für giftige Schadstoffe vorgeschrieben.

Leider halten sich nicht alle Anbieter - auch in der heutigen Zeit - an diese klaren Qualitätsmaßstäbe. So mussten wir in einigen Fällen feststellen, dass selbst Figuren mit einem Anteil von 30, 40 oder gar über 50% giftigen Bleis als "Zinnfiguren" angeboten wurden. Als Argumente für diese Vorgehensweise werden unterschiedlichste Gründe angeführt: künstlerische Aspekte, es gäbe keine technisch einwandfreien Produktionsverfahren oder geeignete Legierungen, den Kunden wäre die Zusammensetzung egal, dieses Verfahren würde traditionell seit hunderten von Jahren verwendet u.s.w. Der wichtigste Aspekt dürfte jedoch sein: Blei lässt sich einfach verarbeiten und ist deutlich billiger (ca. 90%) als das wertvolle Zinn. Meist bleibt die Zusammensetzung einer minderwertigen Zinnlegierung unentdeckt, da sie mit bloßem Auge nicht zu erkennen ist. Erst durch aufwändige, spezialisierte und nicht ganz billige Analyseverfahren kommt man dem wahren Charakter einer Zinnfigur auf die Spur - selbst wenn es sich eigentlich um eine Bleifigur handelt.

Wer derartige Figuren ohne Kennzeichnung feilbietet, gefährdet nicht nur seine Kunden, Mitarbeiter und die Umwelt, sondern verstößt zudem gegen das Gesetz (UWG). Aus diesem Grund waren wir - als verantwortungsvoller Hersteller von echten Zinnfiguren - in der Vergangenheit bereits mehrfach gezwungen, rechtliche Schritte gegen Mitbewerber einzuleiten. Die Gerichte waren dabei stets auf unserer Seite. Mit Urteil vom 22.02.2002 hat beispielsweise das Landgericht Ansbach einen Wettbewerber (gegen Androhung von Ordnungsgeld i.H.v. 250.000 € oder ersatzweiser Ordnungshaft bis sechs Monate) u. a. dazu verurteilt, es künftig im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs zu unterlassen, mit Bezug auf die streitgegenständlichen Figuren (mit einem Zinnanteil von unter 90%) zu werben mit "Zinnfiguren" und/oder "Zinn".

In einem weiteren Verfahren 2010 folgte auch das Landgericht Augsburg - bereits ohne mündliche Verhandlung - dieser Auffassung und untersagte einem Hersteller per einstweiliger Verfügung das Bewerben seiner Figuren (nach eigenen Angaben mit einem Bleianteil von ca. 39%) als "Zinnfiguren", "Zinngeräte", "Zinnsoldaten", "Zinnartikel", "Zinnerzeugnisse", "Zinngegenstände", "Zinnteil", "Zinnware" oder Ähnliches, "als Zinn", "aus Zinn" sowie in Wortverbindungen mit "Zinn" und den Erzeugnis-, Eigen-, Firmen-, Fantasie- und geographischen Namen. Im späteren Widerspruchsverfahren, das von der Gegenseite angestrengt wurde, bestätigte der zuständige Richter nochmals diese Rechtsauffassung und signalisierte unmissverständlich die Abweisung des Widerspruchs. Daraufhin gelang es uns, eine vergleichsweise Einigung zu vereinbaren und den Kollegen dazu zu bewegen, künftig die tatsächlichen Zusammensetzung (inklusive Bleianteil) seiner Erzeugnisse in Katalogen, im Ladenlokal und im Internet offenzulegen. Somit ist ein fairer Wettbewerb hergestellt, Kunden können sich wahrheitsgemäß informieren und ggfs. verantwortungsbewusst mit den gekauften Figuren umgehen.

Hinweis

Die hier beschriebenen Rechtsnormen und Regelungen spiegeln unseren Wissensstand - nach sorgfältigen Recherchen - bei Erstellung dieses Artikels wider. In der Zwischenzeit können sich Änderungen ergeben haben. Für neue Erkenntnisse und weitergehende Informationen sind wir stets dankbar und arbeiten diese gerne mit ein. Die abschließende juristische Beurteilung eines Sachverhalts bleibt fachkundigen Anwälten vorhalten. Wir wurden bei bisherigen Verfahren diesbezüglich sehr kompetent beraten von Herrn RA Dieter Kohlfürst von der Kanzlei Kohlfürst & Färber (www.raekf.de).